Dieter Auth Kälte- und Klimatechnik

Aktuelles

Wir halten Sie regelmäßig über Neuigkeiten zur Klimatechnik, Kältetechnik, Lüftungstechnik, Kaltwassertechnik und zu Wärmepumpen auf dem Laufenden. Wir informieren Sie aber auch über neue Entwicklungen in unserer Firma.


11.12.2017 | Carola Auth | Dieter Auth Kälte- und Klimatechnik GmbH

Anlagenbetreiberpflicht

Aufzeichnungspflicht zur Vermeidung von F-Gas-Emissionen

Kundeninformation auf Basis von EG-VO 517/2014 ChemKlimaSchutzV, sowie EG-VO 1005/2009 ChemOzonSchichtV

Als Anlagenbetreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet Eingriffe in den Kältekreislauf rechtssicher zu dokumentieren. Die Aufzeichnungspflicht, die seit 01.01.2015 besteht, umfasst Installationen, Wartungen, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung oder Dichtheitsprüfungen an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen anhand von Logbüchern und Dichtheitsprotokollen mit umfangreichen, gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten, die sowohl für den Betreiber als auch den Kälte-Klima-Fachbetreib mindestens 5 Jahre archiviert werden müssen.

Zusammengefasst sind Sie als Betreiber verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, damit eine unbeabsichtigte Freisetzung der F-Gase (Leckage) verhindert wird. Wenn eine Leckage entdeckt, muss diese unverzüglich repariert und eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Ebenso müssen Dichtheitskontrollen in bestimmten regelmäßigen Intervallen, die sich nach dem CO2-Äquivalent, das sich in der Anlage befindenden Kältemittels richten, durchgeführt werden, um Kältemittelverluste vorzubeugen. Hierfür besteht Dokumentationspflicht.

(Nachzulesen: EG-VO 517/2014 ChemKlimaSchutzV sowie EG-VO 1005/2009 ChemOzonSchichtV)

Werden regelmäßige Wartungen an den Anlagen durchgeführt, lassen sich Leckagen und Kältemittelverluste auf ein Minimum reduzieren.

Wir als zertifizierter Kälte- und Klimafachbetrieb bieten Ihnen die Aufnahme in das rechtssichere VDKF-LEC (Leakage + Energy Control)-Programm an. Mit diesem Programm steht Ihnen eine Gesamtlösung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungspflicht zur Verfügung. Es werden Anlagenlogbücher geführt, Dichtheitsprüfungen mehrerer Anlagen und Kältekreisläufe dokumentiert und zusammengefasst sowie Kältemittelbestände erfasst. Weiter werden Anlagen mit Inspektionspflicht nach §12 EnEV automatisch gekennzeichnet. Ihre Aufzeichnungen werden rechtssicher mindestens 5 Jahre archiviert und bei Bedarf entweder ausgedruckt oder digital an Sie versendet. 

Sollten Sie nicht schon an der LEC-Dokumentation teilnehmen, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.